Neubaugebiet Roßäcker III Unteraspach - CHRONOLOGIE von 2016 bis heute

                                             

 

 

Bebauungsplanverfahren 'Roßäcker III' in Unteraspach - Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung in einer Vorberatung am 11.03.2016 mit Abstimmung beschlossen, für Unteraspach eine Fläche im Gewann Roßäcker zur Ausweisung im Flächennutzungsplan beim Gemeindeverwaltungsverband zu beantragen. Die Verbands-Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes hat den Aufstellungsbeschluss für eine 3. Fortschreibung in seiner Sitzung am 03.05.2016 gefasst." - so die offizielle Information.

 

Im sogenannten Parallellverfahren möchte die Stadtverwaltung unter BM Wurmthaler aber bereits mit der Planung des ersten Baubabschnitts in dem neuen Siedlungsgebiet beginnen. 

 

Dazu gab der Gemeinderat am 13.03.2017 mit dem Aufstellungsbeschluss nach kurzer Diskussion "grünes Licht" - bei 3 Gegenstimmen.

Warum auch Marc Jourdan "dagegen" gestimmt hat und dies auch in der Sitzung zum Ausdruck brachte, dazu die Stellungnahme über den Downloadbutton.

 

Am 09.03.2018 will der Gemeinderat den "Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren" auf den Weg bringen, eine neue gesetzliche Möglichkeit im Baugesetzbuch, den Bebauungsplan schneller voranzubringen und Gebiete damit schneller erschließen zu können.

Da der Ortschaftsrat das Baugebiet im Jahr 2016 abgelehnt hatte und ausserdem nach Meinung von Marc Jourdan auch wesentliche Verfahrensfehler begangen wurden, wird Marc Jourdan diesem Beschluß NICHT zustimmen.

 

Der Gemeinderat gab am 09.03.2018 grünes Licht für das "beschleunigte Verfahren". Bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen fand zuvor aber noch eine kurze, heftige Diskussion statt, in der die Haltung und die Ablehnung des Ortschaftsrats zu dem Baugebiet, insbesondere zu den Zufahrtsmöglichkeiten, nochmal deutlich wurde.

 

Die öffentliche Auslegeung des Bebauungsplans ist bis Anfang Juni 2018 noch nicht erfolgt. Einwendungen von Anliegern sind nur während der vierwöchigen öffentlichen Auslegungsphase auf dem Rathaus möglich, damit diese ordnungsgemäß und gerichtsfest aufgenommen werden. Die öffentliche Auslegung wird in den Bekanntmachungen der Stadt Ilshofen bekanntgegeben.

 

Erneuter Aufstellungsbeschluß "Roßäcker III" am 07. Juni 2019 im Gemeinderat

Bürgermeister Blessing will einen neuen Aufstellungsbeschluß zum Baugebiet Roßäcker III im Gemeinderat "absegnen" lassen.

Hauptänderung ist, daß das Baugebiet Richtung Dorf um 25 Meter erweitert wird - und dadurch der seitherige Feldweg als Straße mit Kanal erschlossen wird um mehr Bauland (innerörtliche Verdichtung) aus dem Gebiet herauszubekommen.


Das hat jedoch zur Folge, daß für jeden Grundstückseigentümer zwischen 12.000,-- und 30.000,-- € Erschließungskosten zwangsweise fällig werden. Dafür bekommen Sie Baugrundstücke.
Also eine Wertsteigerung der Grundstücke mit der Möglichkeit einer erschlossenen Bebauung. Es ist dem Grundstückeigentümer natürlich freigestellt, sein Grundstück nach Bezahlung auch weiterhin so zu nutzen wie seither.

Wer auf die obere Zufahrt auf seine Hofstelle angewiesen ist, muss die Erschließungskosten auch zahlen, um die Zufahrt weiter so nutzen zu können.

 

Wer das Geld nicht aufbringen kann oder will - muss sein Grundstück verkaufen oder sich verschulden. BM Blessing will Angebote machen, wie hier den Betroffenen entgegengekommen werden kann. Was, bei den geltenden engen gesetzlichen Vorgaben, bleibt vage und offen.

Wenn das Baugebiet wie ursprünglich geplant (siehe unten) gemacht werden würde, würden die Grundstücke ebenfalls innerörtlich ausgewiesen werden - und könnten auch bebaut werden - mit dem Nachteil einer selbst zu regelnden Erschließung und Zuwegung Richtung Dorf. So wie es ursprünglich ein Aschbicher lediglich vor und auch geplant hatte.

 

Zusätzlich zu den Erschließungskosten kommen satzungsgemäß Abwassergebühren von 8,-- € pro m² für die Fläche, die nach der Erschließung unterhalb der Baugrundstücke bis zu den darunterliegenden Häusern (seitherige Abwasser-Linie) fällig werden, weil diese Flächen dann "innerorts" liegen. Bei einem Fall sind das bei einem Baugrundstück von rund 1.100 m² zusätzlich nochmals 2.500 m²  á 8,-- € pro m² Abwasserbeitrag.

Update 11.06.2019: Auf Antrag der Gemeinderatsfraktionen wurde der Antrag VERTAGT.
Bürgermeister Blessing führte die Vorteile der Neuaufstellung aus strategischer Sicht aus und verwies auf das Baugesetzbuch, nachhaltiger mit innerörtlichen Flächen umzugehen und dies auf lange Sicht zu sehen, bei der eine nachträgliche Erschliessung der Hausgärten technisch und finanzielle Nachteile habe. 
Die Entscheidungsgrundlagen bzw. Konsequenzen für die Anlieger waren der Mehrheit der Räte jedoch nicht grundsätzlich genug abgeklärt und kommuniziert, ob einer Neuaufstellung so sofort zuzustimmen. Das soll nachgeholt werden. 

 

Update 02.07.2019: In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 04.07.2019 nochmals auf der Tagesordnung - mit unveränderter Sitzungsvorlage.

 

04.07.2019 Gemeinderat beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplans mit 17:2:1 (Ja/Nein/Enthaltung). Die Verwaltung ist damit beauftragt einen Bebauungsplan für den nunmehr erforderlichen 3.(!) Aufstellungsbeschluß zu erstellen.

Für soziale Härtefälle der von der 25 mtr - Zwangserschließung betroffenen Privatpersonen sollen Härtefallregelungen gefunden werden, so der fromme Wunsch der Gemeinderäte. Die Wertsteigerung des Baulandes könnte gegengerechnet werden - mitunter man Ländereien notfalls verkaufen kann, um die Kosten von Erschliessung und Abwassergebühren von bis zu 50.000,-- € (+ steuerliche Belastungen bei Verkauf) im Einzelfall stemmen zu können. Vor nicht mal einem halben Jahr war die Welt für die betroffenen Personen noch in Ordnung, das dürfte sich geändert haben.

 

Zugesichert hat der Bürgermeister die Erhaltung der kurzen Zufahrt ins neue Baugebiet über die Klingenstraße für landwirtschaftlichen Verkehr. Also nicht nur ein Fuß-/Radweg-Zugang (ein Feldwegähnlicher Zugang OHNE Poller). Die offizielle Zufahrstraße ist in der ursprünglichen Planung über die längere Strecke vom Steinbächler Weg her vorgesehen. Ausserdem will BM Blessing alles erdenkliche und rechtlich mögliche tun, um sinngemäß niemand finanziell ausbluten lassen zu müssen. Auch will er auf lange Sicht, wenn es zukünftig gesetzlich möglich sein wird, keine Baugebote nachträglich auf diese Grundstücke festlegen lassen ("wir sind doch nicht in einem Ballungsbebiet oder in einer Großstadt, dass wir das nötig hätten" - so die Aussage des Bürgermeisters, aus heutiger Sicht (Anmerkung)). 

 

Einig ist man im Rat, dass dieser Vorgang für die Gemeinde ein Art Präzedenzfall ist, der zukünftig öfters angewendet werden kann (wird). Uneinigkeit besteht darüber, ob Aschbich dazu ein positives oder negatives Signal aussendet für diese Vorgehensweise der "innerörtlichen Verdichtung" zur Einsparung von Neubauland.

 

Fazit: zukünftig gibt es in Ilshofen und in den Teilorten für große Grundstücke an den Ortsrändern oder im Innenbereich keine "Unantastbarkeit" mehr. Was in Aschbich geht muss überall gelten. 

 

 

 

 

16.12.2019 - Gemeinderatssitzung - erneuter Aufstellungsbeschluß (zum Dritten) im Gemeinderat.

Neubaugebiet Roßäcker III
Unteraspach

 

Am Montag, 16.12.2019 hat der Gemeinderat mit 17:2:3 Stimmen den erneuten Aufstellungsbeschluß (zum Dritten) beschlossen.

 

Nach Bekanntgabe im MItteilungsblatt wird der Bebauungsplan für vier Wochen im Rathaus zur "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Träger nach Baugesetzbuch" zur Einsicht ausgelegt. Während der vierwöchigen Auslegungsfrist können Einwände schriftlich oder mündlich auf dem Rathaus abgegeben werden. 

 

Auslegung im Rathaus:   vom 17.01. bis 17.02.2020

Download Unterlagen zum Baugebiet und der Auslegung im Rathaus vom 17.01 bis 17.02.2020:

Bekanntmachung

Mitteilungsblatt vom 10. Januar 2020.

Aufstellung des Bebauungsplanes
und frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit.

Übersichtsplan

Der gezeichnete Bebauungsplan zur Übersicht mit Zufahrt und Regenüberlaufbecken. Neu überplante Zufahrt und Regenrückstaubecken im Frühjahr 2021.

Textteil

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
UND TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN
„ROßÄCKER III“ IN UNTERASPACH.

Stand Oktober 2020: Voraussichtlich erste erschlossene Bauplätze frühestens 2022 verfügbar (Quelle: BM Blessing in der Ortschaftsratsitzung am 14.09.2020 in der Frank'schen Scheune). 

Stand Juli 2021: Bauplätze frühestens Herbst 22 oder Frühjahr 23

Neubaugebiet Erweiterung KIRCHLESÄCKER 

Stand Dezember 2021: in der Auslegungsphase befindet sich die 1. Änderung des Bebauungsplan "Kirchlesäcker" in Ilshofen-Unteraspach

Die wichtigsten 2 Änderungen:

 

Im östlichen Teil, an der Klingenstraße entlang, Höhe und unterhalb ehemaliges Anwesen Kaufmann, ensteht eine neue Stichstraße mit Wendehammer. Durch die innerörtliche Verdichtung enstehen 7 neue Bauplätze. Ein Bauplatz davon, kann bedingt durch die davor bestehende Scheune, mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden.

 

Im westlichen Teil, entlang der Kilianstraßes, entsteht ebenfalls eine Baufläche für eine Mehrfamilienhaus. Dieses füllt die Lücke zwischen einer ehemaligen Landwirtschaft und einem bestehende Mehrfamilienhaus.

 

Die öffentliche Auslegeung der Bebauungsplan-Änderung ist von Ende Dezember bis Anfang Januar, so daß Einwendungen und Stellungnahmen im Frühjahr 2022 behandelt werden können. Im Besten Fall können dann ab Sommer/Herbst 2022 die sieben Bauplätze erschlossen werden.

 

Weitere Informationen unter https://www.ilshofen.de 

 

 

25.03.2022 Neubaugebiet Kirchlesäcker - die Erweiterung des Baugebietes in den Kirchleswiesen und oberhalb des Bolzplatzes ist nun rechtmäßig Inkraftgetreten. So wird momentan die Erschließung ausgeschrieben und die Bauarbeiten alsbald vergeben. 

 

09.05.2022 Der Ortschaftsrat schlägt als Straßennamen für die neue Stichstraße mit Wendehammer den Namen "Im Wiesengrund" vor. Der Vorschlag geht an den Gemeinderat, der letztendlich über die Vergabe entscheidet.

 

01.07.2022 Im Gemeinderat in der Sitzung vom 01.07.2022 wurden die Erschliessungsarbeiten vergeben.

 

 

Stand Dezember 2022:    NEIN  -    SAGT DIE UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE und das private Umweltzentrum. Auf den geplanten Gebieten befinden sich Streuobstbestände mit einer größeren Fläche von 1.500qm. Seit April 2020 besagt ein Umweltgesetz: solch eine Fläche darf nicht bebaut werden.

Stand Januar 2023: aktuelle befindet sich die "Version 2016" wieder im beschleunigten Verfahren nach §13b,

im Januar in der Auslegungsphase und im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Das Drama nimmt seinen weiteren Verlauf ...

 

 

Vorläufiger Höhepunkt am 20.07.2023:

 

Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

 

§13b BauGB verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht

 

Konsequenz: Sämtliche Pläne zur beschleunigten Bebauung des Außenbereichs sind rechtswidrig.


 

              

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