Neubaugebiet Roßäcker III Unteraspach - CHRONOLOGIE von 2016 bis heute
Bebauungsplanverfahren 'Roßäcker III' in Unteraspach - Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung in einer Vorberatung am 11.03.2016 mit Abstimmung beschlossen, für Unteraspach eine Fläche im Gewann Roßäcker zur Ausweisung im Flächennutzungsplan beim Gemeindeverwaltungsverband zu beantragen. Die Verbands-Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes hat den Aufstellungsbeschluss für eine 3. Fortschreibung in seiner Sitzung am 03.05.2016 gefasst." - so die offizielle Information.
Im sogenannten Parallellverfahren möchte die Stadtverwaltung unter BM Wurmthaler aber bereits mit der Planung des ersten Baubabschnitts in dem neuen Siedlungsgebiet beginnen.
Dazu gab der Gemeinderat am 13.03.2017 mit dem Aufstellungsbeschluss nach kurzer Diskussion "grünes Licht" - bei 3 Gegenstimmen.
Warum auch Marc Jourdan "dagegen" gestimmt hat und dies auch in der Sitzung zum Ausdruck brachte, dazu die Stellungnahme über den Downloadbutton.
Am 09.03.2018 will der Gemeinderat den "Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren" auf den Weg bringen, eine neue gesetzliche Möglichkeit im Baugesetzbuch, den Bebauungsplan schneller voranzubringen und Gebiete damit schneller erschließen zu können.
Da der Ortschaftsrat das Baugebiet im Jahr 2016 abgelehnt hatte und ausserdem nach Meinung von Marc Jourdan auch wesentliche Verfahrensfehler begangen wurden, wird Marc Jourdan diesem Beschluß NICHT zustimmen.
Der Gemeinderat gab am 09.03.2018 grünes Licht für das "beschleunigte Verfahren". Bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen fand zuvor aber noch eine kurze, heftige Diskussion statt, in der die Haltung und die Ablehnung des Ortschaftsrats zu dem Baugebiet, insbesondere zu den Zufahrtsmöglichkeiten, nochmal deutlich wurde.
Die öffentliche Auslegeung des Bebauungsplans ist bis Anfang Juni 2018 noch nicht erfolgt. Einwendungen von Anliegern sind nur während der vierwöchigen öffentlichen Auslegungsphase auf dem Rathaus möglich, damit diese ordnungsgemäß und gerichtsfest aufgenommen werden. Die öffentliche Auslegung wird in den Bekanntmachungen der Stadt Ilshofen bekanntgegeben.